Vertragsbedingungen Karikaturenpreis

NICHT QUATSCHEN, MACHEN!

 

Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen:

 

Handwerkskammer Dresden

Am Lagerplatz 8

01099 Dresden

 

vertreten durch den Präsidenten, Herrn Jörg Dittrich und

Hauptgeschäftsführer, Herrn Dr. Andreas Brzezinski

 

 

nachfolgend

Veranstalter 1 genannt

 

sowie

 

Mario Süßenguth und Dr. Peter Ufer

Galerie Komische Meister Dresden GbR

Brucknerstraße 34

01309 DRESDEN

 

nachfolgend

Veranstalter 2 genannt

 

und

Wettbewerbsteilnehmendem

am Karikaturenpreis NICHT QUATSCHEN, MACHEN!

(Name, Anschrift, Telefon, E-Mail bitte bei Online-Bewerbung in der Mail

angeben)

 

nachfolgend

Teilnehmer*in bzw. Teilnehmer und Teilnehmerin genannt

 

1. TEILNEHMER*IN

WERKE UND FORM DER EINREICHUNG

Der/die Teilnehmer*in stellt dem Veranstalter 2 für den Wettbewerb und für die Präsentation der Ausstellung zum Karikaturenpreis NICHT QUATSCHEN, MACHEN! - nach Maßgabe der in diesen Vertragsbedingungen festgelegten

Konditionen – mindestens 2 und maximal 5 Arbeiten in Datenform

(ggf. im Original) zur Verfügung.

 

Die Angaben zu den Arbeiten pro Bild bitte per Mail an

galeriekomischemeister@web.de

angeben.

 

Für die Teilnahme am Wettbewerb ist die Bereitstellung in Datenform

ergänzt durch die Pflichtangaben Name, Anschrift, Geburtsdatum,

Geburtsort, Telefon, E-Mail ausreichend und zwingend. Für die

Teilnahme an der Ausstellung, über die eine Jury entscheidet, ist

die Bereitstellung in Datenform ebenfalls ausreichend. Auf eigenen Wunsch des Teilnehmers/der Teilnehmerin können gegebenenfalls am Hauptausstellungsort

Dresden auch Originale bzw. Originaldrucke ausgestellt werden.

Diesen Fall bitte in der Bewerbungsmail angeben.

 

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat dabei entsprechend Ziffer 5 die Arbeiten in Datenform spätestens bis zum 30. Januar 2023 um 24 Uhr dem Veranstalter 2 zur

Verfügung zu stellen. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart,

nutzt der Teilnehmer zur Einreichung die Mailadresse

galeriekomischemeister@web.de

 

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin versichert, alleiniger Inhaber sämtlicher Rechte an den Werken zu sein.

 

2. AUSSTELLUNGSRECHT

An den teilnehmenden Werken räumt der Teilnehmer/die Teilnehmerin dem Veranstalter 2 unbefristet das kostenlose Recht zur Ausstellung ein. Die

Hauptausstellung erfolgt am Standort Dresden, Eröffnung März 2023, eine Terminänderung behalten sich die Veranstalter 1 und 2 vor. Ist die Durchführung der Ausstellung an diesen Orten nicht möglich oder aus Sicht der

Veranstalter 1 und 2 nicht zweckdienlich, so sind die Veranstalter 1 und 2 berechtigt, die Ausstellung auch an anderen nach ihrer Einschätzung geeigneten Orten durchzuführen.

 

Im Anschluss kann der Karikaturenpreis NICHT QUATSCHEN, MACHEN! mit Vervielfältigungen (hochwertige Drucke) auch andernorts gezeigt

werden. Die Auswahl der anderen Ausstellungsorte und die jeweilige

Ausstellungsdauer treffen die Veranstalter 1 und 2 bzw. Veranstalter 2.

 

Die Gestaltung der Folgeausstellungen erfolgt durch den Veranstalter 2.

Dies beinhaltet insbesondere die Auswahl der Werke, deren

Zusammenstellung mit Werken anderer Künstler, die Öffnungszeiten

und evtl. Eintrittspreise für das Publikum. Für Folgeausstellungen

außerhalb von Dresden können zusätzliche Kosten entstehen, die

Veranstalter 2 dem neuen Aussteller nach entsprechender Vereinbarung in

Rechnung stellt. Für Teilnehmende entstehen dafür keine Kosten!

 

3. LEIHDAUER FÜR ORIGINALE

Will der Teilnehmer/die Teilnehmerin Originale bzw. Originaldrucke liefern, beginnt die Leihdauer für eingereichte Originale mit Eingang der Werke bei

Veranstalter 1 und 2.

 

Die Einsendung der Originale für die Ausstellung erfolgt nach

Aufforderung durch die Veranstalter bis spätestens 1. März 2023

(Lieferadresse nach Absprache). Der Eingang von Originalen wird dem

Teilnehmer schriftlich bestätigt, und bei Eingang der Arbeiten

festgestellte Beschädigungen werden schriftlich mitgeteilt. Die

Leihdauer endet mit der Rücksendung der Originale nach Beendigung

der Hauptausstellung, spätestens jedoch mit dem 31. Dezember 2023.

Eine Verlängerung der Leihdauer für eine Wanderschaft der Originale bedarf der zusätzlichen schriftlichen Bestätigung durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin und wird rechtzeitig eingeholt. Die eingeräumten Nutzungsrechte für Vervielfältigungen gemäß Ziff. 6 bis 8 bleiben von der Leihdauer der Originale unberührt.

 

4. VERSAND DER ORIGINALE

Will der Teilnehmer/die Teilnehmerin  Originale bzw. Originaldrucke liefern, sendet er oder sie diese innerhalb von Deutschland branchengerecht verpackt über Postdienste oder den von den Veranstaltern beauftragten Kurierdienst ein. Die

entstehenden Kosten für den Kurierdienst trägt der Einsendende.

Der Rückversand der Arbeiten erfolgt auf Kosten der Veranstalter 1 und 2

nach dem Ende der Leihdauer auf demselben Wege, soweit möglich in

der gleichen Verpackung und mit dem angegebenen Versicherungswert.

Sofern der Versand über den von den Veranstaltern beauftragten

Kurierdienst erfolgt, sorgen die Veranstalter für einen den

Versicherungsangaben entsprechenden Transportversicherungsschutz. Bei

Versand von Arbeiten über einen anderen Post- oder Kurierdienst trägt der Teilnehmer das Risiko für Beschädigung, Verluste etc. der Arbeiten.

 

5. VERVIELFÄLTIGUNG

DER WERKE; RECHTEEINRÄUMUNG

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin räumt den Veranstaltern 1 und 2 das kostenlose, zeitlich und räumlich unbeschränkte und einfache Recht ein, die unter Ziff.

2 bzw. im Anmeldeformular genannten Arbeiten selbst oder durch Dritte

zu vervielfältigen (insbesondere Abdruck im evtl. erscheinenden Katalog zur Ausstellung und/oder durch die Anfertigung von analogen/digitalen Kopien/Nachdrucke sowie deren Digitalisierung), diese Vervielfältigungen/Reproduktionen zu speichern/archivieren, zu veröffentlichen, im Zusammenhang mit dem Karikaturenpreis NICHT QUATSCHEN, MACHEN! zu verbreiten sowie die Arbeiten/Reproduktionen auf eigenen Webseiten öffentlich zugänglich zu machen. Die Veranstalter 1 und 2 sind auch berechtigt, die

angefertigten Kopien/Nachdrucke der Arbeiten an anderen Orten, nach

Maßgabe von Ziff. 3, auszustellen. Teilnehmende erhalten mindestens ein

kostenloses Belegexemplar eines evtl. erscheinenden Kataloges und

können weitere Exemplare, soweit vorhanden, für 60 % des Ladenpreises bei den

Veranstaltern 1 und 2 erwerben. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin versichert,

dass entgegenstehende Ansprüche und Rechte Dritter in Bezug auf die

genannte Nutzung der Arbeiten und Reproduktionen nicht bestehen und

stellt den Veranstalter in diesem Zusammenhang von jeglichen

Ansprüchen Dritter frei.

 

"Es darf / dürfen ausdrücklich nicht vervielfältigt werden:"  ... bitte dies

in der Bewerbungsmail mit Titel der eingereichten Arbeit angeben!

 

6. REDAKTIONELLE BERICHTERSTATTUNG; WERBLICHE MASSNAHMEN; MERCHANDISING, RECHTEEINRÄUMUNG

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin räumt den Veranstaltern 1 und 2 das kostenlose, zeitlich und räumlich unbeschränkte und einfache Recht ein, die unter Ziff.

2 bzw. im Anmeldeformular genannten Arbeiten und angefertigten

Reproduktionen im Rahmender redaktionellen analogen und/oder digitalen Berichterstattung (Print und Online einschließlich soziale Netzwerke, Internet,

Intranet, Extranet, Abo-Dienste, e-paper, Push- und Pull-Dienste,

über Apps und ähnliche oder weiterentwickelte Anwendungen, als

RSS-Feeds oder Twitterdienste) über den Karikaturenpreis NICHT QUATSCHEN, MACHEN! sowie im Rahmen von analogen und/oder digitalen Werbemaßnahmen (z.B. in analogen/digitalen Anzeigen, auf Postkarten etc.) für den Karikaturenpreis NICHT QUATSCHEN, MACHEN! und/oder im Rahmen von Werbemaßnahmen für ihre Printmedien, Onlinedienste und sonstigen Dienstleistungen abzubilden und zu nutzen, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben, insb. öffentlich zugänglich zu machen. Diese Rechteeinräumung umfasst das Recht der Veranstalter, die redaktionellen Artikel und die Werbemaßnahmen mit den abgebildeten Arbeiten auch dauerhaft online zu archivieren und online abrufbar/zugänglich zu machen sowie das Recht, den mit den Veranstaltern1 und 2 iSv § 15 AktG verbundenen Unternehmen

die vorgenannten Rechte kostenlos einzuräumen (Lizenzvergaberecht).

Teilnehmende versichern, dass entgegenstehende Ansprüche und

Rechte Dritter in Bezug auf die genannte Nutzung der Arbeiten und

Reproduktionen nicht bestehen und stellt die Veranstalter von

Ansprüchen Dritter frei. Für den Fall, dass die Arbeiten/Reproduktionen durch die Veranstalter 1 und 2 für Werbemaßnahmen außerhalb der Werbung für den

Karikaturenpreis NICHT QUATSCHEN, MACHEN! bzw. seiner Ausstellungen konkret genutzt werden oder die Veranstalter den Verkauf von Merchandising-Produkten beabsichtigen, erhält der Teilnehmer von den Veranstaltern 1 und 2 zur Abgeltung der entsprechend erforderlichen Rechte eine Lizenzzahlung. Veranstalter und Teilnehmer werden hierzu rechtzeitig vor der beabsichtigten Nutzung eine entsprechende gesonderte Vereinbarung treffen.

 

"Es darf/ dürfen ausdrücklich nicht abgebildet werden:" ... bitte dies in

der Bewerbungsmail mit Titel der eingereichten Arbeit angeben!

 

7. VERKAUF VON WERKEN

Veranstalter 2 ist berechtigt, im Rahmen der Ausstellung und/oder über das

Internet im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Teilnehmers die

Werke des Teilnehmers im Original und Vervielfältigungen hiervon zu

verkaufen. Wird mit Zustimmung des Teilnehmers/der Teilnehmerin ein Original oder ein Druck verkauft, ist der Kaufpreis entsprechend den Vorgaben des

Teilnehmers zu vereinbaren. Für seine Tätigkeit erhält

Veranstalter 2 vom Teilnehmer nach Rechnungsstellung eine Provision

in Höhe von 50 % des Netto-Verkaufspreises zzgl. der jeweils

gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Provision des Veranstalters wird dem

Käufer gegenüber auf den angegebenen Verkaufspreis des Teilnehmers

aufgeschlagen. Die Veranstalter rechnen gegenüber dem Teilnehmer

über den Verkauf von Originalen spätestens bis zum Ende der

Leihdauer und über den Verkauf von Vervielfältigungen jeweils zum

Ende eines Kalenderjahres ab.

 

"Es darf/ dürfen ausdrücklich nicht

verkauft werden:" bitte dies in der Bewerbungsmail mit Titel der

eingereichten Arbeit angeben!

 

8. PFLICHTEN DES VERANSTALTERS

Die Veranstalter 1 und 2 verpflichten sich, die Originale fachgerecht zu

behandeln, vor Beschädigungen und Abhandenkommen zu schützen und

fachgerecht zu lagern. Die Exponate der Ausstellung werden unter Glas

gerahmt präsentiert und nur in diesem Zustand transportiert.

 

9. BESCHÄDIGUNGEN

Bei Beschädigungen oder Abhandenkommen von Originalen während der

Leihdauer verpflichten sich die Veranstalter 1 und 2 dies dem

Teilnehmer unverzüglich anzuzeigen. In einem solchen Fall erfolgt

die Schadensabwicklung durch den entsprechend betroffenen

Veranstalter. Vom Empfang der Werke bis zum

Zeitpunkt der Rückgabe haften die Veranstalter 1 und 2 gegenüber dem

Teilnehmer für Vorsatz und Fahrlässigkeit für das Abhandenkommen

und die Beschädigung von Werken. Veränderungen oder

Verschlechterungen der Werke, die durch den vertragsgemäßen

Gebrauch entstehen, haben die Veranstalter nicht zu vertreten.

 

10. GERICHTSSTAND

Gerichtsstand ist Dresden.

 

11. SCHRIFTFORM / SALVATORISCHE KLAUSEL

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden dieses Vertrages bedürfen zu ihrer

Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für Änderungen dieser

Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und können

auch für die Zukunft nicht wirksam getroffen werden. Bei

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind so auszulegen, dass sie wirksam sind und dem von den Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

wirtschaftlich und rechtlich Gewollten soweit wie möglich entsprechen.